🚨 Bereits in Kraft · E-Rechnung Pflicht seit Januar 2025

E-Rechnung Pflicht Deutschland :
Ist Ihr Unternehmen bereit?

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle B2B-Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Bis Januar 2027 gilt die Sendepflicht für alle — die Zeit läuft.

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1. Januar 2027 Vollständige Sendepflicht für alle

Was hat sich geändert — und was kommt noch?

Das Wachstumschancengesetz vom März 2024 hat die E-Rechnungspflicht für inländische B2B-Umsätze eingeführt. Was viele unterschätzen: Die erste Stufe ist bereits aktiv.

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Seit Jan 2025 aktiv

Empfangspflicht für alle

Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländisch tätige B2B-Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Es gibt keine Ausnahmen nach Unternehmensgröße — auch Kleinstunternehmen sind betroffen.

📊
Zugelassene Formate

XRechnung & ZUGFeRD

Nur strukturierte Formate gemäß EN 16931 sind zulässig: XRechnung (rein XML) oder ZUGFeRD 2.x (hybrides PDF/XML). Einfache PDFs und Papierrechnungen sind für inländische B2B-Umsätze nicht mehr gesetzeskonform.

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Netzwerk

Peppol-Infrastruktur

Peppol ist das empfohlene Übertragungsnetzwerk, besonders für den B2G-Bereich (Rechnungen an Behörden). Für B2B ist die direkte Übermittlung per E-Mail oder SFTP erlaubt, sofern beide Parteien zustimmen.

Ab Januar 2027

Vollständige Sendepflicht

Ab dem 1. Januar 2027 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen senden. Für Unternehmen mit Jahresumsatz ≤ 800.000 € gilt die Sendepflicht erst ab 1. Januar 2028.

🚨 Achtung: Viele Unternehmen glauben noch, die E-Rechnung Pflicht betrifft sie erst ab 2027. Die Empfangspflicht gilt jedoch bereits seit dem 1. Januar 2025. Wer heute noch keine E-Rechnungen empfangen kann, riskiert Vorsteuerprobleme für seine Lieferanten.

Wer ist betroffen?

Die Pflicht gilt für inländische B2B-Umsätze zwischen in Deutschland umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen. B2G war bereits früher geregelt. Hier der vollständige Überblick.

Transaktionstyp Betroffene Unternehmen Pflicht Ab wann?
B2B inländisch
Zwischen deutschen Unternehmen
Alle in Deutschland umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen Empfang: seit Jan 2025
Senden: stufenweise ab Jan 2027
Empfang: jetzt
Senden (Umsatz > 800K): Jan 2027
Senden (Umsatz ≤ 800K): Jan 2028
B2G
Rechnungen an Behörden
Alle Lieferanten der öffentlichen Hand XRechnung Pflicht
Via Peppol oder Behördenportal
Bereits verpflichtend
Bundesbehörden seit 2020, Länder variieren
B2C
Verkauf an Privatpersonen
Alle Unternehmen Nicht verpflichtend
Papier- und PDF-Rechnung weiterhin zulässig
Kein gesetzliches Datum
B2C bleibt vorerst ausgenommen
Grenzüberschreitend
Ausländische Lieferanten mit D-USt-IdNr.
Unternehmen mit deutschen B2B-Umsätzen und deutscher USt-IdNr. Empfang obligatorisch Senden je nach Konstellation ab 2027 Empfang: seit Jan 2025
Kleinunternehmer (§ 19 UStG)
Umsatz ≤ 25.000 € / Jahr
Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuerausweis Empfang verpflichtend
Senden: ausgenommen (keine USt)
Empfang: seit Jan 2025
Senden: nicht betroffen
⚠️ Häufiger Irrtum: Die E-Rechnungspflicht gilt nur für Umsätze zwischen in Deutschland ansässigen, umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen (inländische B2B-Umsätze). Rein grenzüberschreitende EU-Transaktionen und B2C-Umsätze sind vorerst nicht betroffen — aber die Empfangsfähigkeit ist trotzdem Pflicht.

Drei Stufen, eine Richtung

Die deutsche E-Rechnungspflicht wird in drei Stufen eingeführt. Stufe 1 ist bereits aktiv. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, sich auf Stufe 2 und 3 vorzubereiten.

Januar 2025
Stufe 1 · Bereits aktiv
🔴 JETZT AKTIV
  • Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können
  • Keine Ausnahmen nach Unternehmensgröße
  • Übergangsregelung für das Senden bis Ende 2026
  • B2G-Pflicht (Bundesbehörden) bereits seit 2020 aktiv
  • Formate: XRechnung oder ZUGFeRD 2.x (EN 16931)
Januar 2027
Stufe 2 · Vollständige Sendepflicht (Großunternehmen)
⏰ In weniger als 9 Monaten
  • Unternehmen mit Jahresumsatz > 800.000 € müssen E-Rechnungen senden
  • Übergangsregelungen für kleinere Unternehmen laufen aus
  • Vollständige XRechnung / ZUGFeRD Compliance erforderlich
  • Peppol-Integration empfohlen für ERP-Systeme
Januar 2028
Stufe 3 · Vollständige Sendepflicht für alle KMU
  • Unternehmen mit Jahresumsatz ≤ 800.000 € müssen E-Rechnungen senden
  • 100% Abdeckung des deutschen B2B-Ökosystems
  • Ende aller Übergangsregelungen
  • Empfangspflicht bereits seit 2025 aktiv — nur Sendepflicht neu
🚨 Kritischer Hinweis: Auch wenn Ihr Unternehmen erst ab 2028 senden muss — die Empfangspflicht gilt seit dem 1. Januar 2025. Wer heute noch keine E-Rechnungen empfangen kann, ist bereits nicht compliant. Handeln Sie jetzt.

Was Unternehmen unterschätzen

Die technische Umsetzung ist nur ein Teil der Herausforderung. Diese vier Probleme tauchen regelmäßig auf — und werden oft zu spät erkannt.

01

ERP-Readiness: Unterschätzte Integrationszeit

Die meisten ERP-Systeme unterstützen XRechnung oder ZUGFeRD nicht out-of-the-box. Updates, Konfigurationen und Tests zwischen ERP, E-Invoicing-Lösung und Empfangssystem dauern erfahrungsgemäß 3 bis 6 Monate. Wer jetzt erst beginnt, hat wenig Puffer bis Januar 2027.

02

Doppelformat-Periode: Papier UND E-Rechnung parallel

Während der Übergangszeit bis Ende 2026 können Lieferanten noch Papier oder PDFs senden — aber nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Empfängers. Das bedeutet: Ihr System muss beide Formate gleichzeitig verarbeiten können, was die Prozesse kompliziert.

03

Stammdatenqualität: Leitweg-ID und USt-IdNr.

XRechnungen für B2G erfordern eine valide Leitweg-ID der Behörde. B2B-Rechnungen benötigen korrekte USt-IdNrn. und Lieferantenstammdaten. Fehlerhafte Stammdaten führen zu Ablehnung oder Rückbuchung — ein Audit der Lieferantendatenbank ist zwingend.

04

Finanzamt-Tests: Fehlende Vorabvalidierung

Die Finanzämter empfehlen ausdrücklich, E-Rechnungsformate vor dem Go-live zu validieren — entweder über den offiziellen Validator der KoSIT oder durch Pilottransaktionen mit einem Testpartner. Viele Unternehmen überspringen diesen Schritt und entdecken Fehler erst im laufenden Betrieb.

90-Tage-Aktionsplan für Compliance

Wenn Sie heute starten, ist hier die optimale Reihenfolge — ob Sie zur Stufe 1 nachholend compliant werden oder sich auf die Sendepflicht ab 2027 vorbereiten.

1
Tage 0–30
Analyse & Bestandsaufnahme
  • Geltungsbereich klären: welche Gesellschaften, welche Umsatzströme sind betroffen
  • ERP-Kompatibilität prüfen: unterstützte Formate, verfügbare Module
  • Aktuellen Empfangsprozess dokumentieren: wie kommen Eingangsrechnungen heute an?
  • Lieferantenstammdaten prüfen: USt-IdNrn., Bankdaten, Kontaktdaten
  • Projektteam aufstellen: IT, Buchhaltung, Einkauf, Geschäftsführung
2
Tage 30–60
Auswahl & Konfiguration
  • E-Invoicing-Lösung oder ERP-Modul auswählen (XRechnung, ZUGFeRD 2.x)
  • Peppol-Zugangspunkt evaluieren — besonders bei B2G-Rechnungen relevant
  • Empfangskanal definieren: E-Mail-Eingang, API oder Peppol-Endpunkt
  • Validierungsworkflow einrichten: KoSIT-Validator oder eigene Prüflogik
  • Archivierungslösung prüfen: E-Rechnungen müssen 10 Jahre revisionssicher archiviert werden
3
Tage 60–90
Test & Go-Live
  • Pilottransaktionen mit 2–3 Schlüssellieferanten durchführen
  • XRechnung- und ZUGFeRD-Dateien mit KoSIT-Validator testen
  • Fehlerbehandlungsprozess dokumentieren: Was passiert bei abgelehnten Rechnungen?
  • Mitarbeiter in Buchhaltung und Einkauf schulen
  • Go-Live: alle neuen Eingangsrechnungen nur noch als E-Rechnung akzeptieren
💡 Sofortmaßnahme: Beginnen Sie noch diese Woche damit, Ihre wichtigsten Lieferanten über Ihre E-Rechnungspräferenz zu informieren. Fragen Sie nach deren XRechnung- oder ZUGFeRD-Fähigkeiten. Dieses einfache Gespräch zeigt sofort, wo die größten Lücken im Ökosystem liegen.

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Häufig gestellte Fragen zur E-Rechnung Pflicht

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen B2B-Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Die Sendepflicht wird schrittweise eingeführt: Bis Ende 2026 gilt eine Übergangsregelung, ab 1. Januar 2027 müssen alle Unternehmen mit Jahresumsatz über 800.000 € E-Rechnungen senden. Für kleinere Unternehmen gilt die Sendepflicht erst ab 1. Januar 2028.

XRechnung ist ein rein strukturiertes XML-Format, das die europäische Norm EN 16931 umsetzt und für die öffentliche Verwaltung (B2G) in Deutschland vorgeschrieben ist. ZUGFeRD ist ein hybrides Format, das eine lesbare PDF-Datei mit eingebettetem XML-Datensatz kombiniert — ideal für den B2B-Bereich, da sowohl Mensch als auch Maschine die Rechnung verarbeiten können. Beide Formate sind für die E-Rechnung Pflicht 2027 zulässig.

Ja. Die Pflicht bezieht sich auf inländische B2B-Umsätze — also Transaktionen zwischen in Deutschland umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen. Ausländische Unternehmen mit deutscher USt-IdNr. und inländischen B2B-Umsätzen fallen ebenfalls unter die Pflicht und müssen ab Januar 2025 E-Rechnungen empfangen können.

Das BMF hat zunächst keine separaten direkten Sanktionen für die E-Rechnung Pflicht angekündigt. Allerdings kann das Finanzamt eine Rechnung, die nicht dem vorgeschriebenen Format entspricht, steuerrechtlich ablehnen — was den Vorsteuerabzug gefährdet. Für den Empfänger bedeutet eine nicht empfangsfähige E-Rechnung, dass Lieferanten keine ordnungsgemäße Rechnung übermitteln können, was zu Zahlungsverzögerungen und Vorsteuerrisiken führt.

Nein, ein Peppol-Zugangspunkt ist in Deutschland für den B2B-Bereich nicht zwingend vorgeschrieben. Die E-Rechnung kann auch direkt per E-Mail (als ZUGFeRD oder XRechnung) oder über andere elektronische Kanäle übermittelt werden, sofern der Empfänger zustimmt. Für den B2G-Bereich (Rechnungen an Behörden) ist Peppol oder ein spezifisches Behördenportal je nach Bundesland geregelt.

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