Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle B2B-Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Bis Januar 2027 gilt die Sendepflicht für alle — die Zeit läuft.
Das Wachstumschancengesetz vom März 2024 hat die E-Rechnungspflicht für inländische B2B-Umsätze eingeführt. Was viele unterschätzen: Die erste Stufe ist bereits aktiv.
Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländisch tätige B2B-Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Es gibt keine Ausnahmen nach Unternehmensgröße — auch Kleinstunternehmen sind betroffen.
Nur strukturierte Formate gemäß EN 16931 sind zulässig: XRechnung (rein XML) oder ZUGFeRD 2.x (hybrides PDF/XML). Einfache PDFs und Papierrechnungen sind für inländische B2B-Umsätze nicht mehr gesetzeskonform.
Peppol ist das empfohlene Übertragungsnetzwerk, besonders für den B2G-Bereich (Rechnungen an Behörden). Für B2B ist die direkte Übermittlung per E-Mail oder SFTP erlaubt, sofern beide Parteien zustimmen.
Ab dem 1. Januar 2027 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen senden. Für Unternehmen mit Jahresumsatz ≤ 800.000 € gilt die Sendepflicht erst ab 1. Januar 2028.
Die Pflicht gilt für inländische B2B-Umsätze zwischen in Deutschland umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen. B2G war bereits früher geregelt. Hier der vollständige Überblick.
| Transaktionstyp | Betroffene Unternehmen | Pflicht | Ab wann? |
|---|---|---|---|
| B2B inländisch Zwischen deutschen Unternehmen |
Alle in Deutschland umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen |
Empfang: seit Jan 2025 Senden: stufenweise ab Jan 2027 |
Empfang: jetzt Senden (Umsatz > 800K): Jan 2027 Senden (Umsatz ≤ 800K): Jan 2028 |
| B2G Rechnungen an Behörden |
Alle Lieferanten der öffentlichen Hand | XRechnung Pflicht Via Peppol oder Behördenportal |
Bereits verpflichtend Bundesbehörden seit 2020, Länder variieren |
| B2C Verkauf an Privatpersonen |
Alle Unternehmen | Nicht verpflichtend Papier- und PDF-Rechnung weiterhin zulässig |
Kein gesetzliches Datum B2C bleibt vorerst ausgenommen |
| Grenzüberschreitend Ausländische Lieferanten mit D-USt-IdNr. |
Unternehmen mit deutschen B2B-Umsätzen und deutscher USt-IdNr. | Empfang obligatorisch Senden je nach Konstellation ab 2027 | Empfang: seit Jan 2025 |
| Kleinunternehmer (§ 19 UStG) Umsatz ≤ 25.000 € / Jahr |
Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuerausweis | Empfang verpflichtend Senden: ausgenommen (keine USt) |
Empfang: seit Jan 2025 Senden: nicht betroffen |
Die deutsche E-Rechnungspflicht wird in drei Stufen eingeführt. Stufe 1 ist bereits aktiv. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, sich auf Stufe 2 und 3 vorzubereiten.
Die technische Umsetzung ist nur ein Teil der Herausforderung. Diese vier Probleme tauchen regelmäßig auf — und werden oft zu spät erkannt.
Die meisten ERP-Systeme unterstützen XRechnung oder ZUGFeRD nicht out-of-the-box. Updates, Konfigurationen und Tests zwischen ERP, E-Invoicing-Lösung und Empfangssystem dauern erfahrungsgemäß 3 bis 6 Monate. Wer jetzt erst beginnt, hat wenig Puffer bis Januar 2027.
Während der Übergangszeit bis Ende 2026 können Lieferanten noch Papier oder PDFs senden — aber nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Empfängers. Das bedeutet: Ihr System muss beide Formate gleichzeitig verarbeiten können, was die Prozesse kompliziert.
XRechnungen für B2G erfordern eine valide Leitweg-ID der Behörde. B2B-Rechnungen benötigen korrekte USt-IdNrn. und Lieferantenstammdaten. Fehlerhafte Stammdaten führen zu Ablehnung oder Rückbuchung — ein Audit der Lieferantendatenbank ist zwingend.
Die Finanzämter empfehlen ausdrücklich, E-Rechnungsformate vor dem Go-live zu validieren — entweder über den offiziellen Validator der KoSIT oder durch Pilottransaktionen mit einem Testpartner. Viele Unternehmen überspringen diesen Schritt und entdecken Fehler erst im laufenden Betrieb.
Wenn Sie heute starten, ist hier die optimale Reihenfolge — ob Sie zur Stufe 1 nachholend compliant werden oder sich auf die Sendepflicht ab 2027 vorbereiten.
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Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen B2B-Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Die Sendepflicht wird schrittweise eingeführt: Bis Ende 2026 gilt eine Übergangsregelung, ab 1. Januar 2027 müssen alle Unternehmen mit Jahresumsatz über 800.000 € E-Rechnungen senden. Für kleinere Unternehmen gilt die Sendepflicht erst ab 1. Januar 2028.
XRechnung ist ein rein strukturiertes XML-Format, das die europäische Norm EN 16931 umsetzt und für die öffentliche Verwaltung (B2G) in Deutschland vorgeschrieben ist. ZUGFeRD ist ein hybrides Format, das eine lesbare PDF-Datei mit eingebettetem XML-Datensatz kombiniert — ideal für den B2B-Bereich, da sowohl Mensch als auch Maschine die Rechnung verarbeiten können. Beide Formate sind für die E-Rechnung Pflicht 2027 zulässig.
Ja. Die Pflicht bezieht sich auf inländische B2B-Umsätze — also Transaktionen zwischen in Deutschland umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen. Ausländische Unternehmen mit deutscher USt-IdNr. und inländischen B2B-Umsätzen fallen ebenfalls unter die Pflicht und müssen ab Januar 2025 E-Rechnungen empfangen können.
Das BMF hat zunächst keine separaten direkten Sanktionen für die E-Rechnung Pflicht angekündigt. Allerdings kann das Finanzamt eine Rechnung, die nicht dem vorgeschriebenen Format entspricht, steuerrechtlich ablehnen — was den Vorsteuerabzug gefährdet. Für den Empfänger bedeutet eine nicht empfangsfähige E-Rechnung, dass Lieferanten keine ordnungsgemäße Rechnung übermitteln können, was zu Zahlungsverzögerungen und Vorsteuerrisiken führt.
Nein, ein Peppol-Zugangspunkt ist in Deutschland für den B2B-Bereich nicht zwingend vorgeschrieben. Die E-Rechnung kann auch direkt per E-Mail (als ZUGFeRD oder XRechnung) oder über andere elektronische Kanäle übermittelt werden, sofern der Empfänger zustimmt. Für den B2G-Bereich (Rechnungen an Behörden) ist Peppol oder ein spezifisches Behördenportal je nach Bundesland geregelt.
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